In unserer psychotherapeutischen Praxis bieten wir Verhaltenstherapie für Erwachsene an. Wir behandeln privat versicherte Personen,
Patienten der Beihilfe und Selbstzahler, sowie Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen richtet sich nach Ihrem indviduell gewählten Tarif. Im Rahmen des Behand.lungsvertrages schießen wir mit Ihnen einen Honorarvereinbarung. Die Sitzungen werden mit dem Steigerungsfaktor 3,0 abgerechnet. Wir empfehlen Ihnen, die Formalitäten zur Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin mit Ihrer Kasse vorab zu klären und eine Zusage für Kostenübernahme einzuholen.
Sollten Sie sich entschließen, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen (Selbstzahler), richten sich diese nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Als Patient der gesetzlichen Krankenkasse erfogt die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenversicherung.
Grundsätzlich haben Sie im Rahmen der Psychotherapie 5 Sitzungen
(probatorische Sitzungen) Zeit, den Therapeuten kennen zu lernen, Ihr
Problem darzulegen und gemeinsam Behandlungsziele zu definieren. Hierfür
übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Sollten Sie sich gemeinsam mit
Ihrem Therapeuten zu einer Psychotherapie entschließen, wird nun vom
Therapeuten der Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenversicherung
gestellt. Nach Bewilligung der beantragten Behandlungseinheiten können
Sie Ihre Verhaltenstherapie beginnen.
Die Verhaltenstherapie
findet i.d.R. im Einzelgespräch statt, eine Behandlungsstunde dauert
jeweils 50 Minuten. Es empfiehlt sich, die Termine in einem ein- oder
zweiwöchigen Rhythmus wahrzunehmen. Der Gesamtumfang Ihrer
Psychotherapie kann entweder 25 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 45
Sitzungen (Langzeittherapie) umfassen. Eine Verlängerung ist in
begründeten Fällen möglich.
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele“.
Dabei werden psychisch, emotional und psychosomatisch bedingte
Krankheiten (z.B. Ängste, Depressionen, Zwangserkrankungen) mit Hilfe
wissenschaftlich fundierter psychologischer Methoden behandelt.
Psychotherapie
verfolgt verschiedene Ziele: zunächst eine Besserung der Symptome und
somit eine wesentliche Entlastung des Patienten, ein Verständnis für
Entstehung und Aufrechterhaltung der Erkrankung, daraus abgeleitete
Strategien und Kompetenzen zur Änderung von Lebenssituationen (falls
möglich) oder Entwicklung eines alternativen, neuen Umgangs mit der
Lebenssituation und schließlich auch die gezielte Förderung eigener
Fähigkeiten und Ressourcen.
Weiterhin kann auch das Bewusstmachen
von ins Unterbewusstsein verdrängten Konflikten und traumatischen
Erlebnissen bedeutsam werden, wodurch eine zielgerichtete Verarbeitung
möglich wird.
Psychotherapie darf nur von Psychologen ausgeübt
werden, die nach ihrem abgeschlossenen Studium der Psychologie eine
zusätzliche Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolviert
haben oder von Ärzten, die nach ihrem Studium der Medizin eine
Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
abgeschlossen haben.
Die Verhaltenstherapie
sieht Erkrankungen in erster Linie als Ergebnis von Lernprozessen in
der persönlichen Lebensgeschichte. Sie konzentriert sich darauf,
krankheitsauslösende und –erhaltende Muster im Denken, Fühlen und
Handeln zu erkennen (Problemanalyse) und diese mit Hilfe neuer
konkreter Bewältigungsstrategien zu verändern.
So gibt es z..B. für
die Depressionsbehandlung die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) mit 4
wesentlichen Elementen: 1) Aufbau von Aktivitäten mit Verstärkerwert, 2)
Verbesserung des Kommunikations- und Interaktionsverhaltens, 3)
Erkennen, Überprüfen und ggf. Korrigieren dysfunktionaler (d.h. nicht
zielführender) Einstellungen, Denkweisen und Überzeugungen und 4) Aufbau
eines Bewältigungs- und Problemlöserepertoires für zukünftige Krisen.
Auch für die Behandlung der verschiedenen Angstformen und
Zwangserkrankungen bestehen spezielle Bewältigungsprogramme mit
Verhaltens- (Expositionsübungen) und Entspannungsübungen.
Eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung zwischen Patient und Therapeut ist besonders bedeutsam und die Voraussetzung für eine gelingende Psychotherapie.
© 2018 - Praxis für Psychotherapie Rupprecht & Schaller